REKA Pflegekräfte im Beratungsgespräch im Büro in Diekholzen

Häufige Fragen zur ambulanten Pflege

Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen rund um ambulante Pflege

Kosten & Finanzierung

Was kostet Pflege?

Was kostet ambulante Pflege in Hildesheim?

Die Kosten hängen von Pflegegrad, Leistungsumfang und der Bewilligung des Kostenträgers ab. Für ambulante Pflegesachleistungen gelten aktuell monatliche Höchstbeträge (Pflegegrad 2: 796 €, Pflegegrad 3: 1.497 €, Pflegegrad 4: 1.859 €, Pflegegrad 5: 2.299 €). Reichen diese nicht aus, kann ein Eigenanteil entstehen. REKA klärt den voraussichtlichen Umfang vor Versorgungsbeginn mit Ihnen.

Wie hoch ist die Verhinderungspflege 2026?

Seit dem 1. Juli 2025 gilt nach dem PUEG ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Er setzt mindestens Pflegegrad 2 voraus. Die frühere sechsmonatige Vorpflegezeit ist entfallen. Welche Kosten erstattet werden, prüft die Pflegekasse im Einzelfall.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag beträgt aktuell 131 € monatlich und steht Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 zu. Er ist zweckgebunden und kann für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Ob eine konkrete REKA-Leistung darüber abrechenbar ist, klären wir vorab.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?

Pflegegeld erhalten Sie, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Pflegesachleistungen werden direkt an einen professionellen Pflegedienst wie REKA gezahlt. Beide Leistungen sind kombinierbar: Wenn Sie z. B. 60 % der Sachleistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie noch 40 % des Pflegegeldes.

Pflegegrade

Pflegegrad beantragen & nutzen.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse, zum Beispiel telefonisch oder schriftlich. Danach beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder eine andere unabhängige Gutachterin beziehungsweise einen Gutachter. Die gesetzliche Entscheidungsfrist beträgt grundsätzlich 25 Arbeitstage; für bestimmte dringliche Situationen gelten kürzere Fristen.

Wie lange kann ich gegen einen Pflegegrad-Bescheid Widerspruch einlegen?

Grundsätzlich können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid. REKA kann pflegefachliche Beobachtungen erläutern, ersetzt aber keine Rechtsberatung.

Brauche ich einen Pflegegrad für ambulante Pflege?

Für Leistungen der Pflegekasse (Sachleistungen, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag) benötigen Sie einen anerkannten Pflegegrad. Privatleistungen wie hauswirtschaftliche Hilfe oder Betreuung sind bei REKA auch ohne Pflegegrad möglich.

Leistungen

Unsere Pflegeleistungen.

Bietet REKA Palliativpflege an?

REKA bietet palliativpflegerische Unterstützung im Rahmen der ambulanten Versorgung an. Ob wir eine konkrete Versorgung übernehmen können und welche ärztlichen oder spezialisierten Partner zusätzlich benötigt werden, klären wir anhand der Situation und der aktuellen Kapazität.

Was mache ich, wenn plötzlich Pflege nötig wird?

Rufen Sie REKA unter 05121 – 177 30 00 an. Wir erfassen den Bedarf und prüfen, welche nächsten Schritte und Kapazitäten möglich sind. Eine kurzfristige Aufnahme können wir nicht pauschal zusagen. In einem medizinischen Notfall wählen Sie bitte 112.

Wer zahlt Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung?

Häusliche Krankenpflege kann nach ärztlicher Verordnung und Genehmigung eine Leistung der Krankenkasse sein. Für gesetzlich Versicherte fällt regelmäßig eine Zuzahlung von 10 % der Kosten für höchstens die ersten 28 Tage der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderjahr sowie 10 Euro je Verordnung an. Befreiungen von der Zuzahlung sind möglich.

Ablauf & Erreichbarkeit

Wie erreiche ich REKA?

In welchen Orten ist REKA tätig?

REKA hat den Firmensitz in Diekholzen; die Hauptregion ist Hildesheim und Umgebung. Anfragen aus weiteren Orten prüfen wir anhand der Tourenplanung und freien Kapazität. Eine Ortsnennung ist keine Aufnahmegarantie. Versorgungsgebiet ansehen →

Wie erreiche ich REKA?

Sie erreichen REKA telefonisch unter 05121 – 177 30 00, per E-Mail an info@reka-pflegedienst.de oder über das Kontaktformular. Für medizinische Notfälle ist der Rettungsdienst unter 112 zuständig.

Ihre Frage war nicht dabei?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir klären Ihre Frage und den möglichen nächsten Schritt.

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation.

Rufen Sie uns an oder senden Sie eine Rückrufanfrage – gemeinsam klären wir, welche Unterstützung möglich ist.