
Pflegeleistung
Verhinderungspflege in Hildesheim für pflegende Angehörige
Wenn Ihre private Pflegeperson ausfällt, kann Verhinderungspflege die häusliche Versorgung absichern. Seit dem 1. Juli 2025 gilt für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 €. Ob REKA die Ersatzpflege übernehmen kann, hängt von Bedarf und Kapazität ab.
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) kann genutzt werden, wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, etwa durch Urlaub, Krankheit oder Termine. Welche Ersatzpflege nötig ist und wer sie übernehmen kann, wird individuell geplant.
Gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539 €
Seit dem 1. Juli 2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nach dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) über einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € finanziert. Bereits verbrauchte Leistungen mindern das verbleibende Budget.
Voraussetzungen
- Pflegegrad 2 bis 5 muss vorliegen
- Keine vorherige Mindestpflegedauer: Die frühere Wartebedingung ist seit dem 1. Juli 2025 entfallen
- Kostennachweis: Erstattungsanträge müssen seit 2026 spätestens bis zum Ende des Folgejahres bei der Pflegekasse eingehen
Stundenweise oder tageweise
Sie können die Verhinderungspflege stundenweise (unter 8 Stunden pro Tag) oder tageweise nutzen. Bei stundenweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld nicht gekürzt – ein wichtiger Vorteil.
Was REKA in der Verhinderungspflege leistet
- Körperbezogene Pflegemaßnahmen (Grundpflege)
- Pflegerische Betreuung und Aktivierung
- Hilfe bei der Haushaltsführung
Abrechnung
Vor dem Einsatz klären wir mit Ihnen, welche Leistungen geplant sind, welche Nachweise die Pflegekasse benötigt und ob eine direkte Abrechnung oder eine Kostenerstattung vorgesehen ist. Die Pflegekasse bestätigt das noch verfügbare Budget.
Ihre Fragen zu Verhinderungspflege
Wie hoch ist die Verhinderungspflege 2026?
Seit dem 1. Juli 2025 gilt ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2. Die Pflegekasse informiert über das noch verfügbare Budget.
Kann man Verhinderungspflege stundenweise nutzen?
Ja. Bei stundenweiser Verhinderungspflege (unter 8 Stunden pro Tag) wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Das ist ideal, wenn die Pflegeperson nur für einige Stunden verhindert ist – zum Beispiel für Arztbesuche oder Erledigungen.
Was passiert mit dem Pflegegeld bei Verhinderungspflege?
Bei tageweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld ab dem ersten Tag um 50 % gekürzt. Bei stundenweiser Verhinderungspflege (unter 8 Stunden) bleibt das Pflegegeld ungekürzt.
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Betreuung & Entlastung
Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen ein zweckgebundener Entlastungsbetrag von aktuell 131 € monatlich zu.
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