REKA Betreuungskraft spielt ein Brettspiel mit einem Senior zu Hause – Betreuungsleistungen in Diekholzen

Betreuung und Entlastung in Hildesheim

Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen ein zweckgebundener Entlastungsbetrag von aktuell 131 € monatlich zu. Er kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Ob eine konkrete REKA-Leistung darüber abrechenbar ist, klären wir vorab.

Der Entlastungsbetrag: 131 € monatlich

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich (§ 45b SGB XI). Der Betrag ist zweckgebunden und kann für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden.

Was wir für Sie tun

  • Beaufsichtigung und Begleitung: Zu Hause oder bei Spaziergängen, Arztbesuchen und Behördengängen
  • Gesellschaft und Aktivierung: Gemeinsames Kochen, Backen, Lesen, Gesellschaftsspiele, Gespräche
  • Mobilisation: Spaziergänge, Gehübungen, Bewegungsübungen
  • Alltagsbegleitung: Einkaufsbegleitung, Hilfe bei der Post, Unterstützung bei der Tagesstruktur
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung: Hilfe im Haushalt, Wäschepflege, Reinigungsarbeiten

Für wen ist der Entlastungsbetrag gedacht?

Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegegraden ab Pflegegrad 1 zu – auch Personen, die sonst keine Pflegesachleistungen erhalten. Besonders für Menschen mit Pflegegrad 1 ist er oft die einzige regelmäßige Leistung der Pflegekasse.

Nicht genutzte Beträge ansparen

Wenn Sie den Entlastungsbetrag in einem Monat nicht vollständig nutzen, wird der Restbetrag angespart. Nicht verbrauchte Beträge aus dem Vorjahr können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden. Lassen Sie Ihr Geld nicht verfallen – wir helfen Ihnen bei der optimalen Nutzung.

So funktioniert die Abrechnung

Vor der Beauftragung klären wir, ob die gewünschte Leistung anerkannt ist, ob eine Abtretung beziehungsweise Direktabrechnung möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden. So wissen Sie vorab, ob ein Eigenanteil oder eine Vorleistung entstehen kann.

Häufige Fragen

Ihre Fragen zu Betreuung & Entlastung

Wie nutze ich den Entlastungsbetrag?

Der aktuelle Betrag von 131 € monatlich ist zweckgebunden. Fragen Sie vor der Beauftragung, ob das konkrete Angebot anerkannt ist und ob eine direkte Abrechnung oder zunächst eine Kostenerstattung vorgesehen ist.

Kann ich den Entlastungsbetrag ansparen?

Ja. Nicht verbrauchte Beträge können angespart und grundsätzlich bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Lassen Sie sich den verfügbaren Stand von Ihrer Pflegekasse bestätigen, bevor Sie umfangreichere Leistungen beauftragen.

Bekomme ich den Entlastungsbetrag auch mit Pflegegrad 1?

Ja, der Entlastungsbetrag von aktuell 131 € monatlich steht bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Er ist zweckgebunden und setzt eine abrechenbare beziehungsweise erstattungsfähige Leistung voraus.

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