REKA Beratungsgespräch mit Pflegeinformationen am Unternehmenssitz in Diekholzen

Pflegewissen A–Z für Hildesheim

Verständliche Antworten, praktische Schritte und offizielle Quellen für Pflegebedürftige und Angehörige in Hildesheim und der Region.

Direkt erklärt

Pflegebegriffe ohne Fachsprache

Was bedeutet ein Bescheid konkret? Welche Leistung passt zur Situation? Pflegewissen A–Z bündelt Definitionen, nächste Schritte, aktuelle Leistungswerte und offizielle Primärquellen. REKA sitzt in Diekholzen und ordnet die Themen für Menschen in Hildesheim und der Region verständlich ein.

Alle Begriffe im Pflegewissen A–Z

A

1 Begriff

B

3 Begriffe

E

2 Begriffe

H

2 Begriffe

K

2 Begriffe

P

6 Begriffe

Palliativpflege und SAPV

Palliativpflege begleitet Menschen mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung und richtet den Blick auf Lebensqualität, Symptomlinderung und persönliche Wünsche. Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung, kurz SAPV, ist eine ärztlich verordnete Leistung für besonders aufwendige Versorgungssituationen. Ein qualifiziertes Palliativteam ergänzt dann die allgemeine ärztliche, pflegerische und hospizliche Unterstützung im Zuhause oder in einer Einrichtung.

Auch: ambulante Palliativpflege, Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung

Pflegegeld

Pflegegeld ist eine monatliche Leistung der Pflegeversicherung für Menschen ab Pflegegrad zwei, die ihre häusliche Pflege selbst organisieren, etwa durch Angehörige oder andere ehrenamtliche Pflegepersonen. Die pflegebedürftige Person erhält das Geld von der Pflegekasse und entscheidet über seine Verwendung. Voraussetzung bleibt, dass die erforderliche Versorgung zu Hause in geeigneter Weise sichergestellt ist.

Auch: Geldleistung der Pflegeversicherung, Pflegegeld nach SGB XI

Pflegegrad

Ein Pflegegrad beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit eines Menschen im Alltag gesundheitlich beeinträchtigt ist. Die Pflegekasse entscheidet auf Grundlage einer Begutachtung über einen von fünf Pflegegraden. Maßgeblich sind nicht einzelne Diagnosen oder Minutenwerte, sondern der konkrete Unterstützungsbedarf in sechs Lebensbereichen – von Mobilität und Selbstversorgung bis zur Gestaltung des Alltags.

Auch: Pflegestufe, Grad der Pflegebedürftigkeit

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel sind Geräte oder Sachmittel, die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Die Pflegeversicherung unterscheidet technische Hilfen wie Pflegebett oder Notrufsystem und zum Verbrauch bestimmte Produkte wie Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen. Voraussetzung ist grundsätzlich ein Antrag bei der Pflegekasse; für Hilfsmittel mit medizinischem Zweck kann die Krankenkasse zuständig sein.

Auch: Hilfsmittel für häusliche Pflege, technische Pflegehilfsmittel

Pflegeleistungen 2026

Pflegeleistungen 2026 bezeichnet die aktuell geltenden Geld-, Sach- und Zuschussleistungen der Pflegeversicherung für die Versorgung zu Hause. Dazu gehören unter anderem Pflegegeld, ambulante Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Anspruch, Höhe und Verwendung hängen von Pflegegrad, Leistungsart und individuellen Voraussetzungen ab.

Auch: Leistungsbeträge der Pflegeversicherung, Pflegekassen-Leistungen 2026

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen sind Leistungen der Pflegeversicherung, die ein zugelassener ambulanter Pflegedienst bei Menschen ab Pflegegrad zwei zu Hause erbringt und direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Dazu können körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung gehören. Das verfügbare Budget richtet sich nach dem Pflegegrad und der tatsächlich in Anspruch genommenen Versorgung.

Auch: ambulante Sachleistungen, häusliche Pflegehilfe

V

1 Begriff

W

1 Begriff

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