Was bedeutet Behandlungspflege?
Behandlungspflege umfasst medizinisch notwendige Maßnahmen, die Ärztinnen oder Ärzte verordnen und geeignete Pflegefachkräfte im häuslichen Umfeld durchführen. Beispiele sind Medikamentengabe, Injektionen, Kompressionstherapie oder fachgerechte Wundversorgung. Sie gehört zur häuslichen Krankenpflege nach SGB V und ist nicht vom Pflegegrad abhängig; Verordnung, Genehmigung und mögliche Zuzahlungen richten sich nach dem Einzelfall.
Auch gebräuchlich: medizinische Behandlungspflege, ärztlich verordnete Pflege
Behandlungspflege überträgt klar definierte medizinische Maßnahmen in das Zuhause. Sie soll eine ärztliche Behandlung sichern, einen Krankenhausaufenthalt vermeiden oder verkürzen beziehungsweise die ambulante Behandlung unterstützen. Welche Maßnahme verordnungsfähig ist, regelt die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie mit ihrem Leistungsverzeichnis.
Praktische Bedeutung
Typische Situationen sind die kontrollierte Gabe verordneter Medikamente, Injektionen, Blutzuckermessungen, das Anlegen bestimmter Kompressionsverbände oder eine fachlich geplante Wundversorgung. Nicht jede Hilfe rund um Medikamente oder Verbände erfüllt automatisch die Voraussetzungen. Die Verordnung muss Diagnose, Maßnahme, Häufigkeit und Dauer nachvollziehbar benennen.
Nach Ausstellung wird die Verordnung in der Regel der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt. Die Fristen und notwendigen Unterlagen sollten direkt mit Pflegedienst und Kasse abgestimmt werden. Eine Behandlung ohne geklärte Kostenübernahme kann zu Unsicherheit führen. Zugleich darf eine medizinisch notwendige Versorgung nicht durch vermeidbare Abstimmungsfehler unterbrochen werden.
Ablauf einer Verordnung
- Die behandelnde Praxis stellt den medizinischen Bedarf fest.
- Die Verordnung beschreibt die konkrete Maßnahme und den Zeitraum.
- Ein geeigneter Pflegedienst prüft, ob er die Leistung fachlich und organisatorisch übernehmen kann.
- Die Krankenkasse erhält die Unterlagen zur Prüfung.
- Änderungen werden zwischen Praxis, Kasse und Pflegedienst abgestimmt.
In Hildesheim und Umgebung
Bei einer Verordnung für Klienten in Hildesheim und der Region prüft REKA vom Sitz in Diekholzen aus zunächst Maßnahme, Beginn, Häufigkeit und benötigte Qualifikation. Eine Übernahme wird erst zugesagt, wenn Verordnung und verfügbare Kapazität zusammenpassen. Besonders nach einer Krankenhausentlassung sollte der Kontakt vor dem Entlasstag hergestellt werden.
Gut zu wissen
Behandlungspflege und körperbezogene Pflege sind rechtlich zu trennen. Erstere wird grundsätzlich der Krankenversicherung zugeordnet; Unterstützung bei Selbstversorgung und Haushaltsführung kann über die Pflegeversicherung laufen. Eine Person kann beide Leistungsarten gleichzeitig benötigen, ohne dass eine die andere ersetzt.
Fragen zu Behandlungspflege
Ist für Behandlungspflege ein Pflegegrad nötig?
Nein. Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenversicherung und kann auch ohne Pflegegrad verordnet werden, sofern die medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wer stellt die Verordnung aus?
Die Verordnung wird von einer Ärztin oder einem Arzt ausgestellt; im Entlassmanagement können auch Krankenhausärztinnen und -ärzte Leistungen für einen begrenzten Übergangszeitraum verordnen.
Übernimmt die Krankenkasse immer sämtliche Kosten?
Die Krankenkasse prüft die Verordnung und den Anspruch. Gesetzliche Zuzahlungen oder Besonderheiten bei der Genehmigung können bestehen. Deshalb sollte die Kostenübernahme frühzeitig geklärt werden.
Offizielle Quellen
Stand:
- Gemeinsamer BundesausschussHäusliche Krankenpflege-Richtlinie (öffnet in einem neuen Fenster)
- Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz§ 37 SGB V – Häusliche Krankenpflege (öffnet in einem neuen Fenster)
Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung. Über einen individuellen Anspruch entscheiden die zuständige Kranken- oder Pflegekasse und die jeweils beteiligten Fachstellen.

