Was bedeutet Häusliche Krankenpflege?
Häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die ärztlich verordnet werden kann, wenn medizinische Versorgung zu Hause notwendig ist. Sie kann Behandlungspflege und unter bestimmten Voraussetzungen auch Grundpflege oder hauswirtschaftliche Versorgung umfassen. Ziel ist, eine Krankenhausbehandlung zu vermeiden oder zu verkürzen beziehungsweise den Erfolg einer ambulanten ärztlichen Behandlung zu sichern.
Auch gebräuchlich: HKP, Krankenpflege zu Hause, häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V
Häusliche Krankenpflege verbindet die ärztliche Behandlung mit einer fachgerechten Versorgung außerhalb einer Praxis oder Klinik. Sie ist kein Sammelbegriff für jede Hilfe zu Hause. Art und Umfang ergeben sich aus dem konkreten medizinischen Bedarf, der Verordnung und den Vorgaben der Krankenkasse.
Praktische Bedeutung
Die Leistung kann als Krankenhausvermeidungspflege, zur Verkürzung eines stationären Aufenthalts oder als Sicherungspflege verordnet werden. In der Praxis betrifft dies häufig Behandlungspflege: beispielsweise Medikamentengabe, Injektionen, Kompression oder Wundversorgung. Ob zusätzlich Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung umfasst sind, hängt vom jeweiligen Anspruch und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Die verordnende Praxis sollte die benötigte Maßnahme eindeutig benennen. Der Pflegedienst prüft, ob Qualifikation, Häufigkeit und geplanter Beginn umsetzbar sind. Danach werden die Unterlagen bei der Krankenkasse eingereicht. Rückfragen sollten schnell beantwortet werden, damit es zu keiner vermeidbaren Versorgungslücke kommt.
Was Sie vorbereiten sollten
- Aktuelle Verordnung mit Diagnose, Maßnahme, Häufigkeit und Dauer.
- Medikamentenplan, Entlassungsbericht und relevante ärztliche Anordnungen.
- Kontaktdaten der behandelnden Praxis und der Krankenkasse.
- Informationen zu vorhandenen Hilfsmitteln und zur Wohnsituation.
- Einen erreichbaren Ansprechpartner für kurzfristige Rückfragen.
Gesetzliche Zuzahlungen oder Befreiungen können den Einzelfall beeinflussen. Eine pauschale Aussage, häusliche Krankenpflege verursache nie Eigenkosten, wäre deshalb falsch.
In Hildesheim und Umgebung
Für Klienten in Hildesheim und der Region stimmt REKA vom Sitz in Diekholzen aus die Verordnung mit der tatsächlichen Versorgungssituation ab. Bei einer anstehenden Entlassung sollte das Krankenhaus den Kontakt möglichst früh herstellen. Ob die Versorgung übernommen werden kann, hängt von Maßnahme, Startzeit, Tourenplanung und verfügbarer Fachkraft ab.
Gut zu wissen
Pflegekasse und Krankenkasse haben unterschiedliche Aufgaben, auch wenn beide organisatorisch zusammengehören können. Häusliche Krankenpflege läuft über die Krankenkasse. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, etwa Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, laufen über die Pflegekasse. Eine saubere Trennung erleichtert Antrag und Abrechnung.
Fragen zu Häusliche Krankenpflege
Brauche ich für häusliche Krankenpflege einen Pflegegrad?
Nein. Der Anspruch richtet sich nach dem Krankenversicherungsrecht und der medizinischen Notwendigkeit. Ein Pflegegrad kann parallel bestehen, ist aber nicht die Voraussetzung für eine Verordnung.
Welche Leistungen können verordnet werden?
Je nach Anspruchsgrund kommen insbesondere Maßnahmen der Behandlungspflege und in bestimmten Fällen Grundpflege oder hauswirtschaftliche Versorgung infrage. Maßgeblich sind Verordnung und Häusliche Krankenpflege-Richtlinie.
Kann das Krankenhaus eine Verordnung ausstellen?
Im Rahmen des Entlassmanagements können verantwortliche Krankenhausärztinnen und -ärzte häusliche Krankenpflege für einen begrenzten Übergangszeitraum verordnen, damit die Anschlussversorgung organisiert werden kann.
Offizielle Quellen
Stand:
- Gemeinsamer BundesausschussHäusliche Krankenpflege-Richtlinie (öffnet in einem neuen Fenster)
- Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz§ 37 SGB V – Häusliche Krankenpflege (öffnet in einem neuen Fenster)
Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung. Über einen individuellen Anspruch entscheiden die zuständige Kranken- oder Pflegekasse und die jeweils beteiligten Fachstellen.

