Pflegeberatung mit Informationsmaterial zu Entlassmanagement und Übergangspflege am REKA-Sitz in Diekholzen

Entlassmanagement und Übergangspflege: verständlich und praxisnah erklärt

Fachlich eingeordnet, praktisch erklärt und mit offiziellen Quellen für Hildesheim und die Region.

Direkte Definition

Was bedeutet Entlassmanagement und Übergangspflege?

Entlassmanagement ist die verpflichtende Planung des Krankenhauses für eine sichere Anschlussversorgung nach einem stationären Aufenthalt. Dazu können Verordnungen, Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege, Rehabilitation oder Pflegeleistungen gehören. Kann eine erforderliche Anschlussleistung unmittelbar nicht organisiert werden, kann unter gesetzlichen Voraussetzungen Übergangspflege im behandelnden Krankenhaus infrage kommen. Beide Begriffe bezeichnen unterschiedliche, aber eng verbundene Instrumente.

Auch gebräuchlich: Entlassungsmanagement, Pflege nach Krankenhaus, Übergangspflege im Krankenhaus

Eine Krankenhausentlassung ist kein einzelner Termin, sondern ein Übergang. Medikamente, Verbände, Hilfsmittel, Transport, ärztliche Weiterbehandlung und Unterstützung zu Hause müssen zusammenpassen. Das Entlassmanagement des Krankenhauses soll Versorgungslücken vermeiden und beginnt idealerweise deutlich vor dem geplanten Entlasstag.

Praktische Bedeutung

Sobald ein Anschlussbedarf erkennbar ist, sollte das Krankenhaus gemeinsam mit der betroffenen Person klären, welche Leistungen benötigt werden. Dazu können häusliche Krankenpflege, ein Pflegegrad-Antrag, Kurzzeitpflege, Rehabilitation, Hilfsmittel oder ein ambulanter Pflegedienst gehören. Für die notwendige Datenweitergabe und Kontaktaufnahme wird eine Einwilligung benötigt.

Krankenhausärztinnen und -ärzte dürfen bestimmte Leistungen für einen begrenzten Übergangszeitraum verordnen. Diese Verordnung ersetzt jedoch nicht die praktische Organisation: Ein Pflegedienst muss angefragt, die Durchführbarkeit geprüft und die Kostenklärung angestoßen werden. Eine Entlassung am selben Tag lässt dafür oft zu wenig Zeit.

Checkliste vor der Entlassung

  1. Lassen Sie sich Entlassplan, Medikamentenplan und Arztbrief erklären.
  2. Prüfen Sie, welche Verordnungen und Rezepte tatsächlich ausgestellt wurden.
  3. Klären Sie Hilfsmittel, Transport und Wohnsituation.
  4. Kontaktieren Sie mögliche Pflegedienste vor dem Entlasstag.
  5. Benennen Sie eine erreichbare Ansprechperson für Rückfragen.
  6. Fragen Sie nach Übergangspflege, wenn notwendige Anschlussleistungen nicht rechtzeitig verfügbar sind.

In Hildesheim und Umgebung

Wenn nach einem Aufenthalt in einem Krankenhaus der Region Hildesheim Pflege zu Hause nötig wird, kann REKA vom Sitz in Diekholzen aus die ambulante Anfrage prüfen. Dafür werden Angaben zu Wohnort, Verordnung, benötigten Maßnahmen und geplantem Entlasstag benötigt. Eine sofortige Aufnahme wird nicht garantiert; das Krankenhaus bleibt für ein wirksames Entlassmanagement verantwortlich.

Gut zu wissen

Ein fehlender Pflegegrad schließt häusliche Krankenpflege nicht aus. Umgekehrt ersetzt ein Pflegegrad keine ärztliche Verordnung für medizinische Maßnahmen. Fragen Sie deshalb ausdrücklich, welche Leistung über die Krankenkasse und welche über die Pflegekasse organisiert wird.

Zentral geprüfte Leistungswerte

Aktuelle Beträge auf einen Blick

Die Werte werden zentral gepflegt. Gültigkeit, Prüfdatum und Primärquelle bleiben direkt am jeweiligen Betrag nachvollziehbar.

Häufige Fragen

Fragen zu Entlassmanagement und Übergangspflege

Wer ist für das Entlassmanagement verantwortlich?

Das Krankenhaus muss den Übergang in die Anschlussversorgung planen und bei erkanntem Bedarf frühzeitig Kranken- oder Pflegekasse sowie geeignete Leistungserbringer einbeziehen.

Kann das Krankenhaus häusliche Krankenpflege verordnen?

Verantwortliche Krankenhausärztinnen und -ärzte können im Entlassmanagement häusliche Krankenpflege und weitere Leistungen für einen begrenzten Übergangszeitraum verordnen. Die konkrete Verordnung muss rechtzeitig vorliegen.

Ist Übergangspflege dasselbe wie Kurzzeitpflege?

Nein. Übergangspflege findet unter gesetzlichen Voraussetzungen im Krankenhaus statt, wenn notwendige Anschlussleistungen nicht rechtzeitig verfügbar sind. Kurzzeitpflege ist grundsätzlich eine vorübergehende vollstationäre Pflege in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung.

Faktencheck

Offizielle Quellen

Stand:

  1. Bundesministerium für GesundheitEntlassmanagement (öffnet in einem neuen Fenster)
  2. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz§ 39e SGB V – Übergangspflege im Krankenhaus (öffnet in einem neuen Fenster)

Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung. Über einen individuellen Anspruch entscheiden die zuständige Kranken- oder Pflegekasse und die jeweils beteiligten Fachstellen.

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