Pflegeberatung mit Informationsmaterial zu Pflegehilfsmittel am REKA-Sitz in Diekholzen

Pflegehilfsmittel: verständlich und praxisnah erklärt

Fachlich eingeordnet, praktisch erklärt und mit offiziellen Quellen für Hildesheim und die Region.

Direkte Definition

Was bedeutet Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Geräte oder Sachmittel, die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Die Pflegeversicherung unterscheidet technische Hilfen wie Pflegebett oder Notrufsystem und zum Verbrauch bestimmte Produkte wie Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen. Voraussetzung ist grundsätzlich ein Antrag bei der Pflegekasse; für Hilfsmittel mit medizinischem Zweck kann die Krankenkasse zuständig sein.

Auch gebräuchlich: Hilfsmittel für häusliche Pflege, technische Pflegehilfsmittel, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Pflegehilfsmittel können Pflege sicherer und weniger belastend machen. Dabei reicht das Spektrum von Verbrauchsprodukten bis zu größeren technischen Geräten. Entscheidend ist nicht der Produktname, sondern ob die Hilfe im konkreten Fall Pflege erleichtert, Beschwerden lindert oder Selbstständigkeit unterstützt.

Praktische Bedeutung

Zu den technischen Pflegehilfsmitteln zählen beispielsweise Pflegebetten, Lagerungshilfen und Notrufsysteme. Verbrauchsprodukte können Einmalhandschuhe, Schutzschürzen oder saugende Bettschutzeinlagen sein. Die Pflegekasse prüft den Bedarf und ob vorrangig ein anderer Leistungsträger zuständig ist.

Die Übersicht nennt den aktuell geprüften Erstattungsrahmen für Verbrauchsprodukte und den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welcher Betrag bewilligt wird, entscheidet der zuständige Kostenträger.

Antrag richtig vorbereiten

  1. Beschreiben Sie das konkrete Problem im Pflegealltag.
  2. Lassen Sie sich von Pflegefachkraft, Arztpraxis oder Beratungsstelle zur passenden Lösung beraten.
  3. Stellen Sie den Antrag vor Kauf oder Umbau bei der zuständigen Kasse.
  4. Warten Sie die schriftliche Entscheidung ab, sofern keine dringende Versorgung etwas anderes erfordert.
  5. Prüfen Sie bei Ablehnung Begründung und mögliche Alternativen.

Der Medizinische Dienst kann bei der Pflegebegutachtung Empfehlungen für Pflegehilfsmittel aussprechen. Halten Sie daher fest, welche Tätigkeiten ohne Unterstützung unsicher oder besonders belastend sind.

In Hildesheim und Umgebung

In Hildesheim und der Region kann REKA vom Sitz in Diekholzen aus im Rahmen einer Beratung auf praktische Bedarfe hinweisen. Die Auswahl, Lieferung und Genehmigung erfolgen je nach Produkt über Pflegekasse, Krankenkasse oder einen Vertragspartner. REKA verspricht keine Genehmigung und verkauft nicht automatisch jedes genannte Hilfsmittel.

Gut zu wissen

Ein Rollator kann beispielsweise ein medizinisches Hilfsmittel der Krankenkasse sein, während ein Pflegebett als Pflegehilfsmittel der Pflegekasse infrage kommt. Die Abgrenzung ist im Alltag nicht immer intuitiv. Kaufen Sie teure Produkte deshalb nicht vorschnell privat, wenn eine Kostenübernahme möglich sein könnte.

Zentral geprüfte Leistungswerte

Aktuelle Beträge auf einen Blick

Die Werte werden zentral gepflegt. Gültigkeit, Prüfdatum und Primärquelle bleiben direkt am jeweiligen Betrag nachvollziehbar.

Häufige Fragen

Fragen zu Pflegehilfsmittel

Was ist der Unterschied zwischen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel dienen vor allem der häuslichen Pflege oder Selbstständigkeit und fallen in die Zuständigkeit der Pflegekasse. Medizinisch notwendige Hilfsmittel können dagegen Leistung der Krankenkasse sein.

Muss ich Pflegehilfsmittel beantragen?

Grundsätzlich wird ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt. Empfehlungen aus der Pflegebegutachtung können das Verfahren erleichtern. Vor einer privaten Anschaffung sollte die Kostenübernahme geklärt sein.

Wird ein Pflegebett gekauft oder geliehen?

Größere technische Pflegehilfsmittel werden häufig leihweise überlassen. Zuständigkeit, Modell und mögliche Zuzahlung klärt die Pflegekasse im konkreten Antrag.

Faktencheck

Offizielle Quellen

Stand:

  1. Bundesministerium für GesundheitPflegehilfsmittel (öffnet in einem neuen Fenster)
  2. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz§ 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (öffnet in einem neuen Fenster)

Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung. Über einen individuellen Anspruch entscheiden die zuständige Kranken- oder Pflegekasse und die jeweils beteiligten Fachstellen.

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