
Pflegeleistung
Persönliche Pflegeberatung in Hildesheim
Pflegegrad, Leistungsantrag und Begutachtung werfen viele Fragen auf. REKA bietet pflegefachliche Orientierung und führt Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch. Umfang und mögliche Kosten anderer Beratungsleistungen klären wir vorab.
Pflegefachliche Orientierung
Wir erläutern pflegerische Abläufe, mögliche Leistungswege und die Vorbereitung auf eine Begutachtung. Dabei unterscheiden wir zwischen dem gesetzlich vergüteten Beratungseinsatz und weiteren Unterstützungsleistungen, deren Umfang vorab vereinbart werden muss.
Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, müssen regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI abrufen. Verpflichtend ist derzeit ein halbjährlicher Einsatz; bei Pflegegrad 4 und 5 kann die Beratung vierteljährlich genutzt werden. Die Vergütung trägt die zuständige Pflegekasse beziehungsweise das private Versicherungsunternehmen.
Wir kommen zu Ihnen nach Hause, beraten Sie zur aktuellen Pflegesituation und geben Tipps zur Verbesserung der Pflege. Der Beratungseinsatz dient auch der Qualitätssicherung und soll sicherstellen, dass die Pflege zu Hause gut funktioniert.
Vorbereitung auf den Medizinischen Dienst
Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) entscheidet über Ihren Pflegegrad. Wir bereiten Sie gezielt vor:
- Erklärung des Begutachtungsverfahrens und der 6 Module
- Gemeinsame Durchsicht Ihrer Situation anhand der Begutachtungskriterien
- Tipps zur Dokumentation (Pflegetagebuch)
- Auf Wunsch: persönliche Begleitung bei der Begutachtung
Widerspruchsberatung
Wurde Ihr Antrag abgelehnt oder erscheint der Pflegegrad zu niedrig, können Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung. REKA kann pflegefachliche Beobachtungen erläutern, ersetzt aber keine Rechtsberatung.
Pflegehilfsmittel-Beratung
Pflegebedürftige haben Anspruch auf verschiedene Pflegehilfsmittel:
- Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel – Erstattung bis zu 42 € monatlich
- Technische Pflegehilfsmittel: Zum Beispiel Pflegebett, Lagerungshilfen oder Notrufsystem; die Pflegekasse prüft Notwendigkeit und Versorgungsform
Wohnraumanpassung
Für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds kann die Pflegekasse bei erfüllten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme gewähren. Beantragen Sie die Maßnahme vor der Umsetzung und warten Sie die Entscheidung der Pflegekasse ab.
Kurse für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige leisten Enormes. Wir informieren Sie über Schulungsangebote, die Ihnen den Pflegealltag erleichtern: Rückenschonendes Arbeiten, Umgang mit Demenz, Sturzprävention und mehr.
Ihre Fragen zu Pflegeberatung
Was kostet Pflegeberatung?
Die Vergütung des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI trägt die zuständige Pflegekasse beziehungsweise das private Versicherungsunternehmen. Ob andere Beratungs- oder Unterstützungsleistungen berechnet werden, klären wir vorab.
Was ist der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Pflegegeldbeziehende der Pflegegrade 2 bis 5 müssen derzeit halbjährlich einen Beratungseinsatz abrufen; bei Pflegegrad 4 und 5 ist eine vierteljährliche Beratung möglich. Der Einsatz unterstützt die häusliche Pflege. Seine Vergütung trägt der zuständige Versicherer.
Wie bereite ich mich auf die MD-Begutachtung vor?
Führen Sie ein Pflegetagebuch, das den täglichen Pflegeaufwand dokumentiert. REKA bereitet Sie gezielt auf die Begutachtung vor: Wir erklären die 6 Module, gehen Ihre Situation gemeinsam durch und begleiten Sie auf Wunsch persönlich bei der Begutachtung.
Verwandte Leistungen
Verhinderungspflege
Wenn Ihre private Pflegeperson ausfällt, kann Verhinderungspflege die häusliche Versorgung absichern.
Mehr erfahrenBetreuung & Entlastung
Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen ein zweckgebundener Entlastungsbetrag von aktuell 131 € monatlich zu.
Mehr erfahrenWir nehmen uns Zeit für Ihre Situation.
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