
Pflegeleistung
Behandlungspflege und häusliche Krankenpflege in Hildesheim
Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Pflegeleistungen, die auf ärztliche Verordnung hin durchgeführt werden. Unsere examinierten Pflegefachkräfte sorgen dafür, dass Ihre medizinische Versorgung zuverlässig und fachgerecht in Ihrem Zuhause stattfindet.
Was ist Behandlungspflege?
Behandlungspflege (häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V) umfasst medizinische Maßnahmen, die ärztlich verordnet werden. Ein Pflegegrad ist dafür nicht erforderlich. Die Krankenkasse prüft die Verordnung und die Leistungsvoraussetzungen; eine Verordnung allein ist noch keine pauschale Kosten- oder Aufnahmezusage.
Unsere Leistungen in der Behandlungspflege
- Medikamentengabe: Richten und Verabreichen von Medikamenten, Überwachung der Medikamenteneinnahme
- Blutzuckermessungen: Regelmäßige Kontrolle bei Diabetes, Dokumentation und Weitergabe an den behandelnden Arzt
- Injektionen: Subkutane Injektionen (z. B. Insulin, Thromboseprophylaxe), intramuskuläre Injektionen
- Wundversorgung: Professionelle Versorgung chronischer und akuter Wunden, Dekubitusbehandlung, Wunddokumentation
- Kompressionstherapie: An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Wickeln von Kompressionsverbänden
- Katheterversorgung: Pflege von Blasenkathetern, Wechsel von Urinbeuteln
- Stomaversorgung: Pflege und Wechsel von Stomabeuteln
- Absaugen der Atemwege: Bei Klienten mit Tracheostoma oder eingeschränkter Atemfunktion
Voraussetzungen und Ablauf
Für die Behandlungspflege benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Formular 12). REKA stimmt mit Ihnen ab, welche Unterlagen an die Krankenkasse gehen und ob die verordnete Leistung nach Prüfung übernommen werden kann. Dauer und Umfang richten sich nach Verordnung und Genehmigung.
Gesetzliche Zuzahlung
Gesetzlich Versicherte leisten regelmäßig 10 % der Kosten für höchstens die ersten 28 Tage der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderjahr sowie 10 Euro je Verordnung. Eine Zuzahlungsbefreiung kann den Eigenanteil reduzieren oder entfallen lassen.
Qualifikation unserer Pflegekräfte
Alle Behandlungspflegeleistungen werden ausschließlich von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt. Unser Team bildet sich regelmäßig fort – in Wundmanagement, Diabetologie und weiteren Fachgebieten.
Ihre Fragen zu Behandlungspflege
Brauche ich eine Verordnung für Behandlungspflege?
Ja. Behandlungspflege wird ärztlich auf Formular 12 verordnet und von der Krankenkasse geprüft. Vor dem Beginn müssen Verordnung, Leistungsvoraussetzungen und die organisatorische Kapazität geklärt sein; einen Start ohne diese Prüfung sagen wir nicht zu.
Was gehört zur Behandlungspflege?
Zur Behandlungspflege gehören alle medizinischen Maßnahmen, die ein Arzt verordnet: Medikamentengabe, Wundversorgung, Injektionen (z. B. Insulin), Blutzuckermessungen, Kompressionstherapie, Katheter- und Stomapflege sowie Absaugen der Atemwege.
Wer zahlt die Behandlungspflege?
Ein Pflegegrad ist nicht erforderlich. Nach Genehmigung trägt die Krankenkasse die verordnete Leistung im gesetzlichen Umfang. Versicherte leisten regelmäßig 10 % der Kosten für höchstens die ersten 28 Tage der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderjahr sowie 10 Euro je Verordnung; Befreiungen sind möglich.
Verwandte Leistungen
Palliativpflege
Wenn eine Erkrankung nicht mehr heilbar ist, rückt die Lebensqualität in den Mittelpunkt.
Mehr erfahrenWir nehmen uns Zeit für Ihre Situation.
Rufen Sie uns an oder senden Sie eine Rückrufanfrage – gemeinsam klären wir, welche Unterstützung möglich ist.
