Was bedeutet Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Der Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI ist eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit für Menschen, die Pflegegeld beziehen. Er soll die Qualität der häuslichen Pflege sichern, Angehörige praktisch unterstützen und weiteren Hilfebedarf erkennen. Bei Pflegegrad zwei und drei ist er halbjährlich, bei Pflegegrad vier und fünf vierteljährlich abzurufen.
Auch gebräuchlich: Beratungsbesuch, Pflegeberatung bei Pflegegeld, 37.3-Beratung
Der Beratungseinsatz ist mehr als eine formale Unterschrift. Eine qualifizierte Beratungsperson schaut gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person und den Angehörigen auf den Pflegealltag. Ziel ist, Probleme früh zu erkennen und die häusliche Versorgung dauerhaft zu stabilisieren.
Praktische Bedeutung
Besprochen werden können zum Beispiel rückenschonende Transfers, Hautpflege, Ernährung, Hilfsmittel, Entlastungsangebote oder Veränderungen des Unterstützungsbedarfs. Auch Überlastung pflegender Angehöriger gehört auf den Tisch. Die Beratung soll lösungsorientiert sein und die Selbstbestimmung der pflegebedürftigen Person respektieren.
Wer Pflegegeld bezieht, muss die gesetzlich vorgeschriebenen Intervalle im Blick behalten. Bei Pflegegrad zwei und drei ist halbjährlich, bei Pflegegrad vier und fünf vierteljährlich ein Beratungseinsatz abzurufen. Menschen mit Pflegegrad eins und Personen, die Pflegesachleistungen beziehen, können halbjährlich freiwillig eine Beratung nutzen.
Ablauf des Termins
- Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit einer zugelassenen Beratungsstelle oder einem berechtigten Pflegedienst.
- Notieren Sie Fragen und Veränderungen seit dem letzten Besuch.
- Halten Sie Bescheid, Medikamentenplan und Informationen zu Hilfsmitteln bereit.
- Besprechen Sie offen, was im Alltag nicht gut funktioniert.
- Lassen Sie sich Empfehlungen und nächste Schritte verständlich erklären.
Die Beratungsstelle übermittelt der Pflegekasse die gesetzlich vorgesehenen Angaben. Sensible Informationen werden nur im dafür vorgesehenen Rahmen weitergegeben.
In Hildesheim und Umgebung
REKA bietet vom Sitz in Diekholzen aus Beratungen für geeignete Haushalte in Hildesheim und der Region nach Termin- und Gebietsprüfung an. Fragen Sie frühzeitig an, damit die gesetzliche Frist nicht durch einen fehlenden Termin gefährdet wird. Ein bestimmter Termin kann ohne vorherige Abstimmung nicht garantiert werden.
Gut zu wissen
Versäumte Beratungen können Auswirkungen auf das Pflegegeld haben. Warten Sie deshalb nicht bis zum letzten Tag des Halbjahres. Wenn Krankheit, Krankenhausaufenthalt oder andere besondere Umstände einen Termin verhindern, informieren Sie die Pflegekasse und dokumentieren Sie die Abstimmung.
Aktuelle Beträge auf einen Blick
Die Werte werden zentral gepflegt. Gültigkeit, Prüfdatum und Primärquelle bleiben direkt am jeweiligen Betrag nachvollziehbar.
Pflegegeld
Pflegegeld bei selbst organisierter häuslicher Pflege
| Pflegegrad | Leistungsbetrag |
|---|---|
| 2 | 347 €monatlich |
| 3 | 599 €monatlich |
| 4 | 800 €monatlich |
| 5 | 990 €monatlich |
Gültig seit 01.01.2025 · geprüft am 22.07.2026
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (öffnet in einem neuen Fenster)Fragen zu Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wie oft muss die Beratung abgerufen werden?
Pflegegeldbeziehende mit Pflegegrad zwei und drei müssen halbjährlich, mit Pflegegrad vier und fünf vierteljährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen.
Wer trägt die Kosten des Beratungseinsatzes?
Die Pflegekasse oder das private Versicherungsunternehmen vergütet den gesetzlich vorgesehenen Beratungsbesuch. Für die pflegebedürftige Person soll daraus kein privates Beratungshonorar entstehen.
Kann die Beratung per Video stattfinden?
Nach aktueller befristeter Regelung kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen, nachdem die erste Beratung zu Hause stattgefunden hat. Die jeweils gültige Rechtslage sollte vor Terminvereinbarung geprüft werden.
Offizielle Quellen
Stand:
- Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz§ 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (öffnet in einem neuen Fenster)
- GKV-SpitzenverbandRichtlinien und Empfehlungen zu Beratungsbesuchen (öffnet in einem neuen Fenster)
Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung. Über einen individuellen Anspruch entscheiden die zuständige Kranken- oder Pflegekasse und die jeweils beteiligten Fachstellen.

