In diesem Artikel
| Pflegegrad | Pflegegeld monatlich | Pflegesachleistung monatlich |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € | bis zu 796 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | bis zu 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | bis zu 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | bis zu 2.299 € |
Stand: geprüft am 22. Juli 2026 · Bundesministerium für Gesundheit
Pflegegrad 2 bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten. Damit stehen mehrere Leistungen der Pflegeversicherung offen. Welche davon sinnvoll sind, hängt davon ab, wie die Pflege zu Hause tatsächlich organisiert wird.
Die genannten Beträge sind Höchst- beziehungsweise Leistungsbeträge der Pflegeversicherung und keine REKA-Preise. Welche Leistungen im Einzelfall beansprucht werden können, bestätigt die Pflegekasse.
Ambulante Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen finanzieren vereinbarte Einsätze eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes. Dazu können körperbezogene Pflegemaßnahmen, Unterstützung bei Ernährung und Mobilität sowie Hilfen bei der Haushaltsführung gehören.
Vor dem Start sollten Leistungsumfang, Häufigkeit und möglicher Eigenanteil schriftlich nachvollziehbar sein. Eine vollständige Kostenübernahme lässt sich nicht pauschal versprechen.
Pflegegeld und Kombinationsleistung
Wird die häusliche Pflege selbst organisiert, kann Pflegegeld infrage kommen. Unterstützt zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst, lässt sich der nicht genutzte Anteil der Pflegesachleistung grundsätzlich mit anteiligem Pflegegeld kombinieren.
Die verbindliche Berechnung übernimmt die Pflegekasse. Ein Ratgeberbeispiel ersetzt deshalb keine individuelle Abrechnung.
Entlastung und Pflegehilfsmittel
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind eine weitere eigene Leistung. Auch hier gelten Voraussetzungen und ein gesetzlicher Höchstbetrag.
Nicht jede haushaltsnahe oder betreuende Leistung ist automatisch erstattungsfähig. Klären Sie Anerkennung und Abrechnungsweg vor der Beauftragung mit der Pflegekasse.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Seit dem 1. Juli 2025 teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag nach dem PUEG. Die frühere vorgeschaltete Mindestpflegedauer für die Verhinderungspflege ist entfallen. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2.
Wie viel Budget noch verfügbar ist, erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse. Bereits genutzte Leistungen werden angerechnet.
Behandlungspflege ist eine andere Leistung
Medikamentengabe, Wundversorgung oder Injektionen können als häusliche Krankenpflege ärztlich verordnet werden. Die Krankenkasse prüft die Verordnung unabhängig vom Pflegegrad. Gesetzliche Zuzahlungen oder eine Befreiung können den Eigenanteil beeinflussen.
Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wer Pflegegeld bezieht, muss die gesetzlichen Vorgaben zu regelmäßigen Beratungseinsätzen beachten. Der Einsatz unterstützt die Qualität der häuslichen Pflege und gibt Raum für praktische Fragen. Die Vergütung des gesetzlichen Beratungseinsatzes trägt der zuständige Versicherer.
Versorgung in Hildesheim anfragen
REKA hat den Firmensitz in Diekholzen und die Hauptregion Hildesheim und Umgebung. Ob eine neue Versorgung möglich ist, prüfen wir nach Pflegebedarf, gewünschten Zeiten und aktueller Tourenkapazität.
Unter 05121 – 177 30 00 oder über das Kontaktformular können Sie den Bedarf schildern.
Fachlich geprüft
Amtliche Quellen
Geprüft am 30. Juli 2026
- § 36 SGB XI – PflegesachleistungBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
- § 37 SGB XI – PflegegeldBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
- Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026Bundesministerium für Gesundheit
Über Diana Neumann
Pflegedienstleitung bei REKA Ambulante Krankenpflege GmbH
Dieser Artikel wurde von unserem Fachpersonal mit langjähriger Erfahrung in der ambulanten Pflege verfasst. Bei Fragen zu Ihrem konkreten Fall beraten wir Sie gerne persönlich unter 05121 – 177 30 00.



