In diesem Artikel
Wenn ein Mensch im Alltag dauerhaft Hilfe benötigt, kann ein Pflegegrad den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung eröffnen. Der Antrag geht an die Pflegekasse, nicht an den Pflegedienst oder den Medizinischen Dienst.
Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen
Ein formloser Antrag kann ausreichen. Möglich sind je nach Pflegekasse Telefon, Brief oder ein Online-Verfahren. Notieren Sie das Eingangsdatum und bewahren Sie eine Bestätigung auf, denn Leistungen werden grundsätzlich frühestens ab Antragstellung gewährt.
Die Pflegekasse muss Ihnen eine Pflegeberatung anbieten. Innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung muss sie einen konkreten Beratungstermin nennen oder einen Beratungsgutschein ausstellen. Sprechen Sie REKA an, wenn Sie parallel besprechen möchten, wie die konkrete Versorgung zu Hause aussehen kann. Wir klären mit Ihnen den praktischen Unterstützungsbedarf und prüfen, welche Versorgung in Ihrer Situation möglich ist.
Schritt 2: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder eine andere unabhängige Gutachterperson. Bewertet wird nicht nur, wie viele Minuten Hilfe benötigt werden. Entscheidend ist, wie selbstständig die antragstellende Person in verschiedenen Lebensbereichen handeln kann.
Dazu gehören unter anderem:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Den realistischen Alltag schildern
Bei der Begutachtung geht es weder darum, einen besonders guten noch einen besonders schlechten Tag vorzuführen. Beschreiben Sie den typischen Alltag einschließlich wiederkehrender Schwankungen ehrlich und konkret.
Hilfreich sind:
- ein Pflegetagebuch über wiederkehrende Hilfen
- Medikamentenplan und relevante Befunde
- eine Liste genutzter Hilfsmittel
- konkrete Beispiele dafür, was nicht ohne Hilfe gelingt
- eine vertraute Person, die den Alltag kennt
Übertreibungen können ebenso schaden wie das Herunterspielen aus Scham oder Höflichkeit.
Schritt 3: Entscheidung innerhalb der gesetzlichen Frist
Die Pflegekasse muss grundsätzlich innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Für bestimmte dringliche Situationen gelten verkürzte Begutachtungsfristen, zum Beispiel wenn nach einem Krankenhausaufenthalt die weitere Versorgung gesichert werden muss.
Kommt der Bescheid, prüfen Sie Pflegegrad, Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung sorgfältig.
Schritt 4: Widerspruch prüfen
Wenn Sie den Bescheid für fehlerhaft halten, können Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Maßgeblich ist die Belehrung im Bescheid.
Fordern Sie das Gutachten an und vergleichen Sie die Bewertung mit dem tatsächlichen Alltag. REKA kann pflegefachliche Beobachtungen erläutern, bietet aber keine Rechtsberatung und kann den Erfolg eines Widerspruchs nicht versprechen.
Wie REKA unterstützen kann
REKA kann je nach Termin und Kapazität:
- den Ablauf der Begutachtung pflegefachlich erklären
- bei der Strukturierung eines Pflegetagebuchs helfen
- vorhandene Unterstützung im Alltag gemeinsam erfassen
- nach der Entscheidung einen möglichen Versorgungsumfang planen
Der Firmensitz ist Diekholzen, die Hauptregion Hildesheim und Umgebung. Eine Neuaufnahme wird erst nach Bedarfs- und Kapazitätsprüfung bestätigt.
Kontakt: 05121 – 177 30 00 oder Kontaktformular
Weitere offizielle Informationen bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Fachlich geprüft
Amtliche Quellen
Geprüft am 30. Juli 2026
- Pflegebedürftig – was nun?Bundesministerium für Gesundheit
- PflegeberatungBundesministerium für Gesundheit
- § 18a SGB XI – BegutachtungsverfahrenBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
Über Diana Neumann
Pflegedienstleitung REKA bei REKA Ambulante Krankenpflege GmbH
Dieser Artikel wurde von unserem Fachpersonal mit langjähriger Erfahrung in der ambulanten Pflege verfasst. Bei Fragen zu Ihrem konkreten Fall beraten wir Sie gerne persönlich unter 05121 – 177 30 00.



