Diana Neumann erklärt den Pflegegrad-Antrag – REKA Ambulante Krankenpflege Diekholzen

Pflegegrad beantragen in Hildesheim – Schritt für Schritt

Diana NeumannPflegedienstleitung REKA
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In diesem Artikel

Wenn ein Mensch im Alltag dauerhaft Hilfe benötigt, kann ein Pflegegrad den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung eröffnen. Der Antrag geht an die Pflegekasse, nicht an den Pflegedienst oder den Medizinischen Dienst.

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Ein formloser Antrag kann ausreichen. Möglich sind je nach Pflegekasse Telefon, Brief oder ein Online-Verfahren. Notieren Sie das Eingangsdatum und bewahren Sie eine Bestätigung auf, denn Leistungen werden grundsätzlich frühestens ab Antragstellung gewährt.

Die Pflegekasse muss Ihnen eine Pflegeberatung anbieten. Innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung muss sie einen konkreten Beratungstermin nennen oder einen Beratungsgutschein ausstellen. Sprechen Sie REKA an, wenn Sie parallel besprechen möchten, wie die konkrete Versorgung zu Hause aussehen kann. Wir klären mit Ihnen den praktischen Unterstützungsbedarf und prüfen, welche Versorgung in Ihrer Situation möglich ist.

Schritt 2: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder eine andere unabhängige Gutachterperson. Bewertet wird nicht nur, wie viele Minuten Hilfe benötigt werden. Entscheidend ist, wie selbstständig die antragstellende Person in verschiedenen Lebensbereichen handeln kann.

Dazu gehören unter anderem:

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Den realistischen Alltag schildern

Bei der Begutachtung geht es weder darum, einen besonders guten noch einen besonders schlechten Tag vorzuführen. Beschreiben Sie den typischen Alltag einschließlich wiederkehrender Schwankungen ehrlich und konkret.

Hilfreich sind:

  • ein Pflegetagebuch über wiederkehrende Hilfen
  • Medikamentenplan und relevante Befunde
  • eine Liste genutzter Hilfsmittel
  • konkrete Beispiele dafür, was nicht ohne Hilfe gelingt
  • eine vertraute Person, die den Alltag kennt

Übertreibungen können ebenso schaden wie das Herunterspielen aus Scham oder Höflichkeit.

Schritt 3: Entscheidung innerhalb der gesetzlichen Frist

Die Pflegekasse muss grundsätzlich innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Für bestimmte dringliche Situationen gelten verkürzte Begutachtungsfristen, zum Beispiel wenn nach einem Krankenhausaufenthalt die weitere Versorgung gesichert werden muss.

Kommt der Bescheid, prüfen Sie Pflegegrad, Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung sorgfältig.

Schritt 4: Widerspruch prüfen

Wenn Sie den Bescheid für fehlerhaft halten, können Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Maßgeblich ist die Belehrung im Bescheid.

Fordern Sie das Gutachten an und vergleichen Sie die Bewertung mit dem tatsächlichen Alltag. REKA kann pflegefachliche Beobachtungen erläutern, bietet aber keine Rechtsberatung und kann den Erfolg eines Widerspruchs nicht versprechen.

Wie REKA unterstützen kann

REKA kann je nach Termin und Kapazität:

  • den Ablauf der Begutachtung pflegefachlich erklären
  • bei der Strukturierung eines Pflegetagebuchs helfen
  • vorhandene Unterstützung im Alltag gemeinsam erfassen
  • nach der Entscheidung einen möglichen Versorgungsumfang planen

Der Firmensitz ist Diekholzen, die Hauptregion Hildesheim und Umgebung. Eine Neuaufnahme wird erst nach Bedarfs- und Kapazitätsprüfung bestätigt.

Kontakt: 05121 – 177 30 00 oder Kontaktformular

Weitere offizielle Informationen bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Fachlich geprüft

Amtliche Quellen

Geprüft am 30. Juli 2026

Über Diana Neumann

Pflegedienstleitung REKA bei REKA Ambulante Krankenpflege GmbH

Dieser Artikel wurde von unserem Fachpersonal mit langjähriger Erfahrung in der ambulanten Pflege verfasst. Bei Fragen zu Ihrem konkreten Fall beraten wir Sie gerne persönlich unter 05121 – 177 30 00.

Häufige Fragen

Ihre Fragen zum Thema

Wo beantrage ich einen Pflegegrad?

Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse der versicherten Person. Das ist telefonisch, schriftlich oder über angebotene Online-Wege möglich. Entscheidend ist, dass der Antrag nachweisbar eingeht.

Wie lange hat die Pflegekasse für die Entscheidung?

Die gesetzliche Entscheidungsfrist beträgt grundsätzlich 25 Arbeitstage nach Antragseingang. Für bestimmte dringliche Situationen, etwa zur Sicherung der Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt, gelten kürzere Fristen.

Wie bereite ich mich auf die Begutachtung vor?

Schildern Sie einen realistischen Alltag: Was gelingt selbstständig, wobei wird regelmäßig Hilfe benötigt und wie häufig schwankt die Situation? Ein Pflegetagebuch, Medikamentenplan und vorhandene Befunde können die Angaben nachvollziehbar machen.

Wie lange kann ich Widerspruch einlegen?

Grundsätzlich gilt eine Frist von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung. Ein kurzer fristwahrender Widerspruch kann zunächst genügen; die Begründung lässt sich nach Akteneinsicht ergänzen.

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation.

Rufen Sie uns an oder senden Sie eine Rückrufanfrage – gemeinsam klären wir, welche Unterstützung möglich ist.