REKA Pflegekraft begleitet einen Senior – transparente Planung ambulanter Pflege in Hildesheim

Was kostet ambulante Pflege 2026?

Diana NeumannPflegedienstleitung REKA
2 Min. Lesezeit
kostenpflegekassepflegesachleistungenhildesheimambulante pflege
In diesem Artikel
Aktuell geprüfte Pflegegeld- und Pflegesachleistungsbeträge
PflegegradPflegegeld monatlichPflegesachleistung monatlich
Pflegegrad 2347 €bis zu 796 €
Pflegegrad 3599 €bis zu 1.497 €
Pflegegrad 4800 €bis zu 1.859 €
Pflegegrad 5990 €bis zu 2.299 €

Stand: geprüft am 22. Juli 2026 · Bundesministerium für Gesundheit

„Was kommt finanziell auf uns zu?“ Diese Frage lässt sich seriös erst beantworten, wenn Pflegebedarf, Leistungsumfang und vorhandene Bewilligungen bekannt sind. Pauschale Aussagen wie „Die Kasse zahlt alles“ sind meist falsch.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind gesetzliche Leistungsbeträge und keine Preise von REKA. Die tatsächlichen Kosten richten sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang und den geltenden Vergütungsvereinbarungen.

Pflegekasse und Krankenkasse unterscheiden

Ambulante Versorgung kann über unterschiedliche Systeme finanziert werden:

Leistungsart Möglicher Kostenträger Typische Voraussetzung
Körperbezogene Pflegemaßnahmen und Hilfen im Alltag Pflegekasse nach SGB XI Anerkannter Pflegegrad und bewilligter Anspruch
Behandlungspflege Krankenkasse nach SGB V Ärztliche Verordnung und Prüfung der Krankenkasse
Betreuung und Entlastung Pflegekasse oder privat Anerkanntes Angebot und zweckgebundener Anspruch
Hausnotruf Pflegekasse oder privat Antrag und individuelle Prüfung als Pflegehilfsmittel

Wann entsteht ein Eigenanteil?

Ein Eigenanteil kann entstehen, wenn:

  • der vereinbarte Leistungsumfang den Sachleistungs-Höchstbetrag übersteigt
  • eine Leistung nicht von der Bewilligung umfasst ist
  • eine Privatleistung zusätzlich gewünscht wird
  • gesetzliche Zuzahlungen gelten
  • ein Hilfsmittel nur teilweise oder in einer einfacheren Ausführung übernommen wird

Ein schriftlich nachvollziehbarer Leistungs- und Kostenplan hilft, Überraschungen zu vermeiden.

Behandlungspflege ist nicht pauschal zuzahlungsfrei

Häusliche Krankenpflege kann nach ärztlicher Verordnung von der Krankenkasse genehmigt werden. Gesetzlich Versicherte leisten regelmäßig 10 Prozent der Kosten für höchstens die ersten 28 Tage der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderjahr sowie 10 Euro je Verordnung. Eine gültige Zuzahlungsbefreiung kann diese Belastung reduzieren oder entfallen lassen.

Die Genehmigung der Krankenkasse und eine freie Tourenkapazität des Pflegedienstes bleiben erforderlich.

Hausnotruf wird nicht automatisch bezahlt

Ein Hausnotruf zählt grundsätzlich zu den technischen Pflegehilfsmitteln. Die Pflegekasse prüft, ob er die Pflege erleichtert, Beschwerden lindert oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht. Auch bei vorhandenem Pflegegrad besteht deshalb keine automatische Kostenübernahme.

Je nach Bewilligung, Anbieterpaket und gewünschter Ausstattung können Zuzahlungen oder private Mehrkosten entstehen.

So entsteht eine transparente Kosteneinschätzung

Für eine belastbare Einschätzung benötigt REKA:

  1. Pflegegrad und aktuelle Bescheide
  2. ärztliche Verordnungen
  3. gewünschte Leistungen und Einsatzzeiten
  4. Häufigkeit der Einsätze
  5. Informationen zu bereits genutzten Budgets

Danach lässt sich prüfen, welche Leistungen abgerechnet werden können und welcher Eigenanteil voraussichtlich verbleibt. Eine verbindliche Zusage des Kostenträgers kann REKA nicht ersetzen.

Versorgung in Hildesheim und Umgebung

REKA hat den Firmensitz in Diekholzen und die Hauptregion Hildesheim und Umgebung. Eine Neuaufnahme hängt von Pflegebedarf und aktueller Tourenkapazität ab.

Schildern Sie Ihre Situation unter 05121 – 177 30 00 oder über das Kontaktformular.

Fachlich geprüft

Amtliche Quellen

Geprüft am 30. Juli 2026

Über Diana Neumann

Pflegedienstleitung REKA bei REKA Ambulante Krankenpflege GmbH

Dieser Artikel wurde von unserem Fachpersonal mit langjähriger Erfahrung in der ambulanten Pflege verfasst. Bei Fragen zu Ihrem konkreten Fall beraten wir Sie gerne persönlich unter 05121 – 177 30 00.

Häufige Fragen

Ihre Fragen zum Thema

Wie viel kostet ambulante Pflege pro Monat?

Das hängt von Pflegebedarf, Häufigkeit, Einsatzzeiten und vereinbarten Leistungen ab. Der Pflegegrad legt einen monatlichen Sachleistungs-Höchstbetrag fest. Reicht dieser nicht aus oder sind Leistungen nicht umfasst, entsteht ein Eigenanteil.

Was zahlt die Pflegekasse?

Ab Pflegegrad 2 stehen monatliche Höchstbeträge für ambulante Pflegesachleistungen zur Verfügung. Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche zweckgebundene Leistung für anerkannte Angebote. Den persönlichen Anspruch bestätigt die Pflegekasse.

Gibt es bei Behandlungspflege eine Zuzahlung?

Ja, regelmäßig 10 Prozent der Kosten für höchstens die ersten 28 Tage der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderjahr sowie 10 Euro je Verordnung. Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind davon ausgenommen; außerdem gelten die gesetzlichen Regeln zur Zuzahlungsbefreiung.

Übernimmt die Pflegekasse einen Hausnotruf automatisch?

Nein. Ein Hausnotruf kann als technisches Pflegehilfsmittel übernommen werden, wenn Pflegegrad und individuelle Voraussetzungen vorliegen. Die Pflegekasse prüft den Antrag; eine Zuzahlung oder private Mehrkosten können entstehen.

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation.

Rufen Sie uns an oder senden Sie eine Rückrufanfrage – gemeinsam klären wir, welche Unterstützung möglich ist.