In diesem Artikel
| Pflegegrad | Pflegegeld monatlich | Pflegesachleistung monatlich |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € | bis zu 796 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | bis zu 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | bis zu 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | bis zu 2.299 € |
Stand: geprüft am 22. Juli 2026 · Bundesministerium für Gesundheit
„Was kommt finanziell auf uns zu?“ Diese Frage lässt sich seriös erst beantworten, wenn Pflegebedarf, Leistungsumfang und vorhandene Bewilligungen bekannt sind. Pauschale Aussagen wie „Die Kasse zahlt alles“ sind meist falsch.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind gesetzliche Leistungsbeträge und keine Preise von REKA. Die tatsächlichen Kosten richten sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang und den geltenden Vergütungsvereinbarungen.
Pflegekasse und Krankenkasse unterscheiden
Ambulante Versorgung kann über unterschiedliche Systeme finanziert werden:
| Leistungsart | Möglicher Kostenträger | Typische Voraussetzung |
|---|---|---|
| Körperbezogene Pflegemaßnahmen und Hilfen im Alltag | Pflegekasse nach SGB XI | Anerkannter Pflegegrad und bewilligter Anspruch |
| Behandlungspflege | Krankenkasse nach SGB V | Ärztliche Verordnung und Prüfung der Krankenkasse |
| Betreuung und Entlastung | Pflegekasse oder privat | Anerkanntes Angebot und zweckgebundener Anspruch |
| Hausnotruf | Pflegekasse oder privat | Antrag und individuelle Prüfung als Pflegehilfsmittel |
Wann entsteht ein Eigenanteil?
Ein Eigenanteil kann entstehen, wenn:
- der vereinbarte Leistungsumfang den Sachleistungs-Höchstbetrag übersteigt
- eine Leistung nicht von der Bewilligung umfasst ist
- eine Privatleistung zusätzlich gewünscht wird
- gesetzliche Zuzahlungen gelten
- ein Hilfsmittel nur teilweise oder in einer einfacheren Ausführung übernommen wird
Ein schriftlich nachvollziehbarer Leistungs- und Kostenplan hilft, Überraschungen zu vermeiden.
Behandlungspflege ist nicht pauschal zuzahlungsfrei
Häusliche Krankenpflege kann nach ärztlicher Verordnung von der Krankenkasse genehmigt werden. Gesetzlich Versicherte leisten regelmäßig 10 Prozent der Kosten für höchstens die ersten 28 Tage der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderjahr sowie 10 Euro je Verordnung. Eine gültige Zuzahlungsbefreiung kann diese Belastung reduzieren oder entfallen lassen.
Die Genehmigung der Krankenkasse und eine freie Tourenkapazität des Pflegedienstes bleiben erforderlich.
Hausnotruf wird nicht automatisch bezahlt
Ein Hausnotruf zählt grundsätzlich zu den technischen Pflegehilfsmitteln. Die Pflegekasse prüft, ob er die Pflege erleichtert, Beschwerden lindert oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht. Auch bei vorhandenem Pflegegrad besteht deshalb keine automatische Kostenübernahme.
Je nach Bewilligung, Anbieterpaket und gewünschter Ausstattung können Zuzahlungen oder private Mehrkosten entstehen.
So entsteht eine transparente Kosteneinschätzung
Für eine belastbare Einschätzung benötigt REKA:
- Pflegegrad und aktuelle Bescheide
- ärztliche Verordnungen
- gewünschte Leistungen und Einsatzzeiten
- Häufigkeit der Einsätze
- Informationen zu bereits genutzten Budgets
Danach lässt sich prüfen, welche Leistungen abgerechnet werden können und welcher Eigenanteil voraussichtlich verbleibt. Eine verbindliche Zusage des Kostenträgers kann REKA nicht ersetzen.
Versorgung in Hildesheim und Umgebung
REKA hat den Firmensitz in Diekholzen und die Hauptregion Hildesheim und Umgebung. Eine Neuaufnahme hängt von Pflegebedarf und aktueller Tourenkapazität ab.
Schildern Sie Ihre Situation unter 05121 – 177 30 00 oder über das Kontaktformular.
Fachlich geprüft
Amtliche Quellen
Geprüft am 30. Juli 2026
- § 36 SGB XI – PflegesachleistungBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
- § 37 SGB V – Häusliche KrankenpflegeBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
- § 40 SGB XI – PflegehilfsmittelBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
Über Diana Neumann
Pflegedienstleitung REKA bei REKA Ambulante Krankenpflege GmbH
Dieser Artikel wurde von unserem Fachpersonal mit langjähriger Erfahrung in der ambulanten Pflege verfasst. Bei Fragen zu Ihrem konkreten Fall beraten wir Sie gerne persönlich unter 05121 – 177 30 00.




